Stromversorger dürfen mit Ökostrom werben, wenn sie solchen zu 100 % gewinnen bzw. einkaufen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, daß Werbung nicht irre führt, wenn mit Ökostrom geworben wird, aber aus der Steckdose doch nur ein Mix kommt. Laut OLG steigert diese Werbung die Nachfrage nach Ökostrom, so daß der Anteil von umweltfreundlichen Strom im Netz immer weiter ansteigt.
Das Urteil kam zustande, weil ein Wettbewerber eines entsprechend werbenden Stromversorger diese Werbung verbieten lassen wollte.