In der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet, damit ist der Begriff Energiepass bedeutungslos geworden.
Trotz dieser offiziellen Änderung meint Energiepass und Energieausweis ein und das selbe. Der Energiepass oder eben der Energieausweis ist ein vierseitiges Formular, dass die energetische Qualität von Gebäuden bewertet. Jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen muss vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energiepass einsehen zu können. Dabei hängt es von der Gebäudeart und der Nutzung des Gebäudes ab, wann ein Energieausweis Pflicht wird.
Eine Unterscheidung der Energiepässe findet wie folgt statt, man unterscheidet den bedarfsbasierten Energiepass und den verbrauchsbsierten Energiepass für Wohngebäude und Nicht- Wohngebäude.
Wer im Vorfeld berechnen möchte ob die Ausstellung eines verbrauchsbasierten, und damit preisgünstigen Energieausweises möglich ist, der kann dies mit dem Wärmeschutzniveaurechner leicht online prüfen.