Der Billiganbieter Teldafax war schon häufiger in den Schlagzeilen wegen finanziellen Schwierigkeiten. Jetzt wurde der Ex-Vorstandschef und spätere Aufsichtsrat Michael Josten zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Josten kriminelle Energien besitzt. Doch wieso kann eine solche Firma, die über eine Menge Kunden verfügt in finanzielle Schwierigkeiten geraten? Grund dafür könnte Schieflage des Geschäftsmodells sein. Viele neue Kunden werden durch günstige Preise angelockt. Dieser Preis setzt sich daraus zusammen, dass der Einstandspreis an den Kunden weiter gegeben wird, wodurch immer weitere Kunden angelockt werden. Doch müssen Neukunden hier immer eine Vorauszahlung leisten, von diesem Geld werden dann Altkunden mit Strom beliefert. Teldafax selbst streitet ab, ein solches Schneeballsystem zu betreiben.
Warnung des Bundes der Energieverbraucher
Bereits seit Jahren hat der Bund der Energieverbraucher Warnungen auf seiner Internetseite. In diesen raten sie so zum Beispiel, dass von Anbietern, welche Vorauszahlung verlangen unbedingt abzusehen ist. Geht der Anbieter hier pleite, kann es gut passieren, dass der Kunde seinen bereits bezahlten Strom nie erhalten wird. Ebenso sollten Kunden immer skeptisch sein, wenn es sich um sensationell günstige Angebote handelt. Hier ist die Gefahr dann diese, dass nicht kostendeckend kalkuliert wurde. Neue Kunden zahlen dann quasi den Strom der alten Kunden, doch geht so etwas immer schief, wenn die Zahl der Neukunden nicht dauerhaft ansteigt.
Klage von Teldafax
Im Jahr 2009 wurde der Bund der Energieverbraucher von der Teldafax Energy GmbH auf Unterlassung verschiedener Behauptungen verklagt. Teldafax wollte hier eine Wiedergutmachung von 80.000 Euro. In gegenseitigem Einvernehmen hat Teldafax dann die Klage später zurückgenommen. Doch der Bund warnt weiterhin vor Verbraucher, die Vorauszahlungen einfordern. Die Lieferung mit Strom und Gas ist zwar nicht gefährdet, doch geht das Unternehmen in die Insolvenz, sind bereits gezahlte Beiträge verloren und der Kunde muss beim neuen Anbieter erneut zahlen. Der Kunde hat dann quasi seinen Strom oder sein Gas doppelt gezahlt.