Ab Herbst 2010 soll der Wechsel des Stromversorgers bzw. Gasversorgers für jeden Verbraucher in der EU leichter werden. Das Europaparlament in Straßburg hat hierzu letzten Mittwoch ein Gesetz unter Dach und Fach gebracht. Dies Energiegesetzt sieht vor, dass ein Strom- bzw. Gasanbieterwechsel innerhalb von 3 Wochen gebührenfrei durchzuführen ist. Außerdem sollten Kunden ihre Endrechnung innerhalb von 6 Wochen und bei ungenauen Abrechnungen einen Anspruch auf Entschädigung erhalten. Innerhalb der nächsten 18 Monate ist diese Regelung EU-weit auf nationales Recht umzusetzen.
Darüber hinaus sollen in den EU-Mitgliedstaaten Anlaufstellen eingerichtet werden, an die sich Verbraucher bei Problemen und Konflikten mit ihren Energieversorgern wenden können. Die Energiekonzerne ihrerseits sollen aufgefordert werden, präzisere und transparentere Abrechnungen zu erstellen. Desweiteren sieht die Neuregelung intelligente Zähler vor, die je nach Tageszeit unterschiedliche Tarife berechnen.
Zum Thema Entflechtung der Energieversorger überlassen die EU-Vorschriften den einzelnen Mitgliedsländern die Entscheidung. Dort wo die Energieerzeuger ihre Netze behalten dürfen, sind allerdings in Zukunft strengere Regelungen zu beachten. Hierdurch soll der freie Wettbewerb gestärkt und verhindert werden, dass Energieerzeuger ihrer Konkurrenz den Zugang zu den Netzen künstlich erschweren.